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Die Datenschutzordnung steht auch als PDF Datei zum Download bereit

Datenschutzordnung (DSO)

Gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung hat der Vorstand am 03.09.2025 folgende Datenschutzordnung (DSO) erlassen:

§ 1 Allgemeines

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt in der „Braunschweiger Interessengemeinschaft Nahverkehr e.V.“ (Nachfolgend: Verein) nach den Vorschriften der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder

1. Der Verein verarbeitet gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO personenbezogene Daten von seinen Mitgliedern im Sinne von Art. 4 Nr. 1, 2 DSGVO, sowohl automatisiert in EDV-Anlagen in einem Dateisystem als auch nicht automatisiert, z. B. in Form von ausgedruckten Listen. 

2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Vorname, Nachname, Geschlecht, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, ggf. Zusätze), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Bankverbindung. Gegebenenfalls werden auch die Daten des abweichenden Kontoinhabers, die Daten der gesetzlichen Vertreter, die Daten von Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag bzw. die Funktion im Verein gespeichert. Außerhalb gesetzlicher Verpflichtungen erfolgt keine Weitergabe von Daten an Dritte.

3. Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft und darüber hinaus bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen verarbeitet und aufbewahrt. Daten können nach einer Interessenabwägung zur Dokumentation der Vereinsgeschichte anschließend im historischen Archiv aufbewahrt werden. Die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.

§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten können personenbezogene Daten einschließlich Fotos und Videos in der Vereinszeitschrift, in Newslettern sowie in Social-Media- und Internetauftritten veröffentlicht und an die Presse weitergegeben werden. Anlass hierfür können insbesondere Vereinsveranstaltungen, besondere Aktivitäten einzelner Vereinsmitglieder oder Ehrungen sein.

2. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb von Veranstaltungen gefertigt wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 

3. Die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten, Fotos und Videos von Minderjährigen erfolgt nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter.

4. Auf der Internetseite des Vereins können die Daten der Mitglieder des Vorstands mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht werden.

§ 4 Zuständigkeit für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Vorsitzenden zugeordnet. Er stellt sicher, dass die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.

§ 5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen

1. Listen von Mitgliedern werden den jeweiligen Vorstandsmitgliedern und vom Vorstand beauftragten Mitgliedern zur Verfügung gestellt, soweit es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe. 

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches die Mitgliederliste angefordert hat, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.

§ 6 Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Person haben das Recht

a) auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,

b) auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,

c) auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,

d) auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,

e) auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO,

f) auf Widerspruch für die Zukunft nach Art. 21 DSGVO und

g) auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO.

Im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft sind Mitglieder verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen. Andernfalls kann das Mitgliedschaftsverhältnis nicht eingegangen oder aufrecht erhalten werden.

§ 7 Kommunikation per E-Mail

1. Für die Kommunikation per E-Mail hat der Verein „info@bin-info.de“ als E-Mail-Account eingerichtet, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist. 

2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Mitgliedern sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu adressieren.

§ 8 Internetauftritt

Der Verein unterhält einen Internetauftritt „bin-info.de“. Die Verantwortung für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit dem Internetauftritt liegt beim Vorstand nach § 26 BGB, funktional beim Vorsitzenden.

§ 9 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit

Sämtliche Personen im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten. 

§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung

Daten dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und dieser Datenschutzordnung verarbeitet werden. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder -weitergabe ist untersagt und stellt ein Zuwiderhandeln gegen die Vereinsinteressen im Sinne von § 3 Absatz 4 Satz 1 der Satzung dar.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Datenschutzordnung wurde am 03.09.2025 durch den Vorstand beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.

 

(Die Veröffentlichung auf der Homepage www.bin-info.de erfolgte am 03.10.2025.)